Teilnahmebedingungen, Teilnahmebeitrag, Tagungsregeln und Datenschutz - Tagungsregeln

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TAGUNGSREGELN

Sowohl während der Tagung als auch auf bei den Aufführungen…

…ist die Teilnahme am gesamten Programm obligatorisch, Freizeitangebot etc. freiwillig.
…gilt die Hausordnung des jeweiligen Aufenthaltsortes.
…ist der Konsum von Alkohol und Drogen ausdrücklich verboten.
…solltet ihr krankenversichert sein.
…ist den Anweisungen und Vorgaben des Orga-Teams Folge zu leisten.
…ist das Rauchen nur in gekennzeichneten Bereichen gestattet. Für Minderjährige herrscht absolutes Rauchverbot!
…solltet ihr auch nachts in der Unterkunft bleiben auch wenn ihr bereits volljährig seid.
…sind miese Laune, Stress und Konflikte fehl am Platz.

Im Falle der Nichteinhaltung dieser Regeln kann der Teilnehmer sofort von der Organisationsleitung auf eigene Kosten und ohne Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr nach Hause geschickt werden.

AUFSICHTSPFLICHT DES ORGA-TEAMS

Nachfolgend möchten wir Euch, liebe Teilnehmer/innen und Personenberechtigte mit den Regelungen zur Aufsichtspflicht im Allgemeinen und im Speziellen vertraut machen.
Die Regelungen dienen zum Schutz der Jugendlichen und der Aufsichtspersonen gleichermaßen.
Mit der Anmeldung zum Tagungsprojekt erklärt der/die Teilnehmer/in bzw. bei Minderjährigen der/die Personenberechtigte sich mit diesen Regelungen einverstanden.

Eltern sind laut BGB §1626 zur Aufsicht verpflichtet. Während der Tagung und der Auftritte wird die Aufsichtspflicht von den Eltern auf das OrgaTeam des Vereins TakepArt e.V. delegiert.

Was soll der/die Aufsichtsperson tun?

Von ihr wird verlangt, ihre Funktion so auszuüben, dass

  • erstens kein/e von ihr Betreute/r und
  • zweitens kein Dritter durch einen von ihr Betreuten einen Schaden erleidet.


Die Pflichten der Aufsichtsperson lassen sich in fünf Punkten zusammenfassen:

  • Eine Informationspflicht über alle gefährdungsrelevanten Umstände. 
  • Eine Verpflichtung zur Vermeidung bzw. Beseitigung von Gefahrenquellen.
  • Eine Verpflichtung, die Jugendlichen in der ihnen gemäßen Weise, d.h. verständlich auf Gefahren hinzuweisen oder vor falschem Verhalten zu warnen.
  • Der/die Aufsichtspflichtige muss sich vergewissern, ob ihre/seine Belehrungen und Ermahnungen verstanden worden sind und befolgt werden.
  • Die Aufsichtspflichtigeperson muss von Fall zu Fall eingreifen und im schlimmsten Fall einen Jugendlichen nach entsprechenden Vorkehrungen nach Hause schicken.


Jugendliche müssen nicht auf Schritt und Tritt überwacht werden: Grenzen erfährt die Aufsichtspflicht etwa da, wo sie einer gesunden Entwicklung von Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein zuwiderläuft (dies betrifft insbesondere den regelmäßigen Aufenthalten und Wegen zwischen Schlaf- und Probenräumen).
Auf das Maß an Eigenverantwortlichkeit von Minderjährigen lassen folgende gesetzliche Definitionen und Bestimmungen schließen:

  • Kinder sind alle unter 14 Jahren, Jugendliche 14-18 Jahre
  • Minderjährige zwischen dem 7. und 18. Lebensjahr sind für Schäden
  • dann haftbar, wenn sie die Möglichkeit hatten, ihr Verhalten im täglichen Leben so einzurichten, dass sie keinen Schaden verursachen oder selbst erleiden.


Nachts auf den Zimmern

  • Sind alle Jugendlichen/Erwachsenen im Bett, so “ruht” auch die Aufsichtspflicht. Von keinem Organisationsmitglied kann erwartet werden, 24 Stunden zur Verfügung zu stehen. Das bedeutet jedoch nicht, dass nachts die Aufsichtspflicht entfällt: Die Rufbereitschaft in der Nacht übernimmt die Projektleitung des Vereins TakepArt e.V.
  • Wir weisen darauf hin, dass die Teilnehmer/innen während Tagung und der Auftritte die Möglichkeit haben, in gemischtgeschlechtlichen sowie getrenntgeschlechtlichen Zimmern zu übernachten. Wir bitten alle unter 18-Jährige ihre Entscheidung bzgl. der Schlafsituation gemeinsam mit einem/einer Erziehungsberechtigten zu treffen. Das OrgaTeam übernimmt an dieser Stelle keine Verantwortung.

 

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

  1. Allgemeine Informationen

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